Mitgliedsantrag

Einhaltung der Satzung und Ordnungen

Der/die Antragsteller/in erklärt seinen Beitritt und verpflichtet sich zur Einhaltung der Satzung und Ordnungen, insbesondere zur pünktlichen Bezahlung des Vereinsbeitrages und zur Unterstützung der Vereinsziele.

Mitgliedsbeitrag

Der aktuelle Mitgliedbeitrag beträgt 25 € pro Monat. Der Mitgliedbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung vor Beginn des Betriebes geändert werden und ist in der Vereinsordnung niedergeschrieben.

Ein Nichtbezahlen des Beitrages kann nach 2 erfolglosen Mahnungen den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

Änderungen bezüglich der Adress- oder Kontodaten sind unverzüglich dem Verein mit zu teilen.

Beginn der Mitgliedschaft / Beitragsberechnung

Die Mitgliedschaft, sowie die Beitragsberechnung beginnt mit dem ersten Tag des auf die positive Entscheidung des Vorstands über den Aufnahmeantrag laufenden Monats.

Austritt / Kündigung

Der Austritt aus dem Verein kann nur durch schriftliche Erklärung per Brief oder E-Mail gegenüber dem Vorstand  zum Ende jeden Monats erfolgen.

Die Mindest-Mitgliedsdauer beträgt 3 Monate.

SEPA-Lastschriftmandat / Pre-Notification / Fälligkeitsavis

Zum Einzug der Mitgliedsbeiträge wird mit dem Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat abgeschlossen. Der Beitragseinzug erfolgt zu den unter Einzugstermine genannten Fälligkeiten.

Einzugstermine – Wiederkehrende Zahlungen

Einzug zum 4. jeden Monats
Fällt der genannte Zahltag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

Gebühren

Alle im Zusammenhang einer Rücklastschrift jedweder Art entstehenden Gebühren sind vom Zahler zu tragen. Die Erinnerung an evtl. Außenstände ist kostenfrei, für nachfolgende Mahnungen werden weitere Gebühren seitens des Vereins erhoben.

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